Gefährdung - Sucht, Drogen, Sekten

AUS DER SICHT EINES ALLGEMEINEN SOZIALDIENSTES FÜR GEHÖRLOSE

Günter Haller

WER SIND WIR

Die meisten der in der Arbeit mit Hörgeschädigten tätigen SozialpädagogInnen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen für Hörgeschädigte (BAGS e.V.) bundesweit zusammengeschlossen.

Die ca. 170 Mitglieder arbeiten im ambulanten und stationären Bereich überwiegend mit erwachsenen Menschen.

Meine Ausführungen stützen sich nicht nur auf meine fast 20jährige Berufserfahrung mit Hörgeschädigten, wobei ich immer noch oder immer wieder in die Rolle des Lernenden komme, sondern auch auf die vielen Erfahrungen und Diskussionen mit meinen Fachkolleginnen und -kollegen.

Gesetzliche Grundlage unserer "Existenz" war das 1961 entstandene Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Vorher hatten sich hauptsächlich die Gehörlosenseelsorger und manchmal Gehörlosenlehrer um die erwachsenen Gehörlosen gekümmert.

WER KOMMT ZU UNS ?

Wir arbeiten mit Menschen, deren Sozialisation in vielen Bereichen Parallelen zu einer Dorfgemeinschaft aufweist, trotz der, wie an meinem Arbeitsort gegeben, sehr häufig zu beobachtenden Konzentration im Wohnumfeld Großstadt.

Verbindendes Kriterium ist bei unseren Kunden jedoch nicht die HEIMAT, sondern die Behinderung, die HÖRSCHÄDIGUNG, meist GEHÖRLOSIGKEIT. Unsere Klienten kennen und begleiten sich, zusammen bilden sie sich, lieben und streiten sich, nicht selten fast ein ganzes Leben lang.

Man kommt zusammen in den Gehörlosenkindergarten, die Gehörlosenschule, das Berufsbildungswerk für Hörgeschädigte, in die Partnerwahl unter Hörgeschädigten, die Gehörlosenvereine und - die Abteilung für Gehörlose des Altenheims.

Dies schafft die Mäglichkeit der Wahrnehmung eines lebenswichtigen Gutes - der KOMMUNIKATION.

Es kann die Muttersprache gesprochen werden und - sie wird in diesem Umfeld von allen verstanden.

Dieses Kennen schafft Vertrautheit und Sicherheit in einer Welt, in der die Barrieren des Nichtverstehenkönnens und Nichtverstandenwerdens oft unüberwindbar hoch zu sein scheinen.

Es wurde und wird im Leben als nicht selbstverständlich erachtet, daß es Hörende gibt, die versuchen, diese Barrieren niedriger zu halten oder niedriger werden zu lassen. Auch diese Menschen kennt man - wie man auf dem Dorf den Pfarrer, den Lehrer oder Bürgermeister kennt.  In unserem Falle sind es die Sozialdienste und Beratungsstellen für Hörgeschädigte.

In dieses System sind die SozialpädagogInnen an den Beratungsstellen nicht unerheblich involviert.  Wir befinden uns in einem Spannungsfeld zwischen anteilnehmender Distanz und distanziertern Einmischen.

 

Unser Klientenkreis erstreckt sich über den, in den letzten Jahren heranwachsenden, Kreis von akademisch gebildeten (noch eher die Ausnahmen) bis zu sehr einfach strukturierten (teils mehrfach- behinderten) Hörgeschädigten.

Dementsprechend sind die Erwartungshaltungen schwankend zwischen "Hilf mir!" bis zu "Ich erwarte detaillierte, qualifizierte Beratung".

Ein wichtiger Faktor in der Arbeit mit Gehörlosen ist der zeitliche Umfang der Fallbearbeitung.  Übereinstimmend wird von Fachleuten davon ausgegangen, daß vom 3 - 4 fachen zeitlichen Aufwand im Verhältnis zur Arbeit mit Hörenden auszugehen ist.

"VON DER WIEGE BIS ZUR BAHRE"

Im Laufe der Jahre ist immer stärker festzustellen, daß für den Großteil der Gehörlosen die Beratungsstelle "ihren" Sozialdienst darstellt.

Aus unserer besonderen Rolle und dem - hoffentlich - erworbenen Vertrauensverhältnis, stellt sich natürlich die Frage der Grenzen unserer Zuständigkeit und unserer Fachlichkeit.

Können SozialpädagogInnen oder SozialarbeiterInnen im Bereich der Hörgeschädigtenarbeit all´ das leisten, was im Bereich der Hörenden spezielle Fachleute der Sozialarbeit leisten?

Die allzuständigen SozialpädagogInnen an den Beratungsstellen für Gehörlose spuken sicher sicher immer noch in den Köpfen vieler Rat- oder Hilfesuchenden.

"Sorry - mit dem können wir uns nicht verständigen, da sehen wir leider keine Möglichkeiten... " hören wir leider nur zu oft von Ämtern und Verbänden.

Die SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen sind Erziehungs-, Ehe-, Sucht-, Rehabilitations-, Schuldnerberater, Arbeitsvermittler, Wohnungssucher, Psychiatrienachsorger, Dolmetscher, Rechtsbeistand, Telefonvermittler usw...

Obige Ausführungen erklären auch, warum ca. 90% Kunden freiwillig in unsere allgemeinen ambulanten Dienste kommen.

PROBLEMSTELLUNG BEI SUCHT

Legale Drogen

Die Gehörlosengemeinschaften bieten in meinen Augen ein Abbild der Welt der Hörenden.

Etwas pauschal ausgedrückt: Ein nichtalkoholisches Getränk in einer geselligen Vereinsrunde ist eher verpönt und ein Betrunkener, der "auf der Bank tanzt" wird als Spaßnummer toleriert.

Gerade im Vereinsleben wird ein nicht unerheblicher Konsum von legalen Drogen festgestellt.

Gerade das "Jeder kennt jeden" birgt aber auch die große Gefahr eines Ausschlusses aus der Gemeinschaft bei Verstoß gegen die gängigen Normen.  Verbunden ist hiermit vielfach eine völlige Isolation der Betroffenen.

Und der Konsum von legalen und illegalen Drogen ist bzw. kann bei Kontrollverlust ein Verstoß gegen diese Normen sein.  Es muß hierbei aber klar differenziert werden zwischen den legalen (z.B. Bier) und den illegalen Drogen (z.B. Kokain).

Mögliche Sanktionen verdeutlicht ein Praxisbeispiel:

Vor Jahren fragte ich einen Seniorenclubleiter danach, warum eine Witwe nicht mehr zu den Treffen kommen darf.  Er antwortete mir, daß ihr alkoholkranker Ehemann "viel Schlechtes für das Bild der Gehörlosen in der Öffentlichkeit getan habe".... . 

Es gibt aber weit und breit nur einen Seniorenclub für Hörgeschädigte!

Der Ausschluß aus der Gehörlosengemeinschaft ist verbunden mit der Frage:  Wo findet dieser Mensch einen Ersatz? Auf das "Quo vadis?" gibt es so gut wie keine Antwort.

Illegale Drogen

Der Ausschluß aus der Gemeinschaft der Hörgeschädigten trifft Konsumenten von illegalen Drogen kaum, denn bei diesem Personenkreis kann in den meisten Fällen erst gar nicht von einer Integration gesprochen werden.

Ein Junkie ist auch nur sehr selten Klient einer unserer Beratungsstellen.

Ohne wissenschaftliche Erhebungen zugrunde legen zu können, werden zwei entscheidende Punkte als Ursachen hierfür angesehen:

WB01371_.gif (289 Byte)  Das Problemfeld illegale Drogen hat bei Hörgeschädigten (noch nicht?) den Stellenwert wie der Bereich der legalen Drogen, denn zum Erwerb von Illegalem ist in der Regel ein bestimmter Maß an Lautsprachkommunikation notwendig.  So laufen mittlerweile in der Drogenszene viele Absprachen über Handys.   Auf jeden Fall muß Kontakt mit Hörenden aufgenommen und gehalten werden.   Die Beschaffungskriminalität ist auch eingeschränkt, denn als Gehörloser einzubrechen dürfte auch problematischer sein als bei einem Hörenden.  So bleiben in der Regel Stricher- und Prostituiertenmilieu.

WB01371_.gif (289 Byte)  Die allgemeinen Sozialdienste sind in den Augen der Abhängigen sicher als eher "bürgerliche" Beratungsstellen anzusehen, zu denen die Klienten, die durch ihre Sucht und ihre Beschaffungsformen vermehrt schon in die Illegalität abgedriftet sind, nur selten Zugang finden.

SEKTEN

Mein erster Gedanke war, als ich von der Themenstellung erfuhr, - kein Schreibbedarf.  Dies wäre sicher im Sinne derjenigen, die Hörgeschädigte für ihre Ziele manipulieren und benützen.

Gerade der Personenkreis der etwas sprachärmeren, intellektuell schwächeren Gehörlosen ist die ideale Zielgruppe für Sekten und Sektierer.

Das eingeschränkte Differenzierungsvermögen und das schematische "Schwarzweiß/Gutböse" Denken ist der geeignete Nährboden, um Menschen, die Halt suchen, zu einer Sekte zu führen, immer noch leben viele Hörgeschädigte mit ihrer Geschichte, die ihnen das eigene Handeln, das selbstverantwortliche Entscheiden von anderen abnehmen lassen.  Es wird erwartet, daß die Behinderung als Ursache für jedes Fehlverhalten von der Umwelt zu akzeptieren ist und deshalb auch keine Sanktionen oder überhaupt Konsequenzen zu erwarten sind.

Die Frustrationstoleranz ist bei einer solchen Sozialisation natürlich sehr niedrig angesetzt und die sogenannten Helfer, die von einem mündigen, selbstverantwortlichen Menschen ausgehen, werden bald nicht mehr als Helfer akzeptiert werden.  Hier setzt nun die Sektenideologie ein, die in aller Regel "bedingungslose Hilfe durch die Gemeinschaft" anbietet.  Dies wird natürlich nicht öffentlich ausgetragen und somit sind die Menschen, die in Sektenkreise geraten, für uns nur schwer erreichbar.

Es muß aber auch bemerkt werden, daß für hörgeschädigte Menschen, die in anderen Gemeinschaften keinen Halt gefunden haben, sich das Zuhause in einer Sekte nicht grundsätzlich als Negativum darstellen muß.

NEIN DANKE - DAS WAR EINMAL !

Ist doch wunderbar, was der Autor dieser Zeilen ein paar Abschnitte weiter oben über das Aufgabengebiet der Sozialdienste für Hörgeschädigten geschrieben hat.  Sämtliche sozialen Problemfelder des menschlichen Lebens werden von einer Person abgedeckt, frei nach dem Prinzip: Alles aus einer Hand!

Dieses Prinzip, daß eine einzige Stelle die Funktion der Erst- und Letztanlaufstelle der Hörgeschädigten ist, kann und wird nicht mehr funktionieren.

Kompetenz in der Kommunikation und Wissen über den sozio-kulturellen Hintergrund des horgeschädigten Menschen ist die eine Seite, die andere ist das Angebot einer speziellen Fachlichkeit in der Suchtberatung und -therapie.

Letzteres wurde bisher aus Mangel an personellen und finanziellen Mitteln von uns mitgetragen.  Nötige Fachlichkeit und zeitliche Ressourcen waren von örtlichen, individuellen "Glücksfällen" abhängig.   Deshalb - nein danke!

 

WAS WIR IN  DER SUCHT - UND DROGENARBEIT LEISTEN KÖNNEN

Bei sucht- und drogengefährdeten oder bereits sucht- und drogenabhängigen Hörgeschädigten sind wir mit unserer Fachkompetenz eine geeignete Erstanlaufstelle.

Falls uns der Hörgeschädigte nicht über jahrelange Beratungskontakte bereits bekannt ist, wobei andere Problemstellungen für ihn/sie immer Vorrang hatten, werden wir in aller Regel nicht vom Klienten, sondern von Dritten auf die Suchtproblematik angesprochen.   Dies sind meist Lebenspartner, Kinder oder Vertrauensleute am Arbeitsplatz.

Kommt in diesen Fällen ein Erstgespräch zustande, kann hierbei unsererseits eine erste Abklärung der Problembereiche und der Krankheitseinsicht erfolgen.

Als SozialpädagogInnen sind wir die Berufgruppe, die den Menschen in Problemsituationen aufgrund unserer Fachlichkeit am "ganzheitlichsten" sieht und ein Konzept über die weiteren, notwendigen Hilfsangebote entwickelt.

Bei unserer Themenstellung bedeutet Konzeptentwicklung in erster Linie Motivationsarbeit, Motivationsarbeit in Richtung stationärer Therapie.  Dabei muß in (fast?) allen Fällen davon ausgegangen werden, daß beim Erstgespräch  über die Suchtproblematik kaum Einsicht oder Bereitschaft bei den Betroffenen vorhanden ist.   Solange nicht ganz gravierende Einschnitte im Lebensumfeld zu erwarten sind und ganz offensichtlich, konsequent aufgezeigt werden, wird nach unseren Erfahrungen kaum eine Kooperation zwischen Klient, Sozialdienst und Therapieeinrichtung erfolgen.

 

Mögliche Konsequenzen: Die Ehefrau reicht die Scheidung ein, der Verlust der Wohnung droht und der Chef kündigt den Arbeitsplatz.  Es ist für das soziale Umfeld oft sehr schwer, diesen Verlauf fast hilflos mit ansehen zu müssen, aber unter diesem "Level" wird eine Krankheitseinsicht meist nur schwer zu erreichen sein...

Den tiefen Fall der Klienten mit ansehen zu müssen, deutet nicht zwangsläufig auf Versagen des Sozialdienstes hin, sondern das Aushalten dieser Situation muß eher als konsequentes Handeln im Gesamtkonzept gesehen werden.  Dies trifft aber nicht nur auf die beruflichen Helfer zu, sondern vor allem auch auf die Menschen im direkten sozialen Umfeld.  Nur zu oft werden Suchtproblematiken durch das Umfeld vertuscht und dadurch unfreiwillig stabilisiert.  Angehörige und Helfer werden in das Verleugnungsnetz des Suchtkranken integriert und zu Co-Alkoholikern.

Bei Hörenden würde nun die obligatorisch installierte Behandlungskette einsetzen.

Im gesamten Bundesgebiet (einschließlich meines Zuständigkeitsbereiches - Landeshauptstadt München) gibt es, mit der bekannten Ausnahme Dortmund, keine ambulanten Fachdienste für unsere gehörlosen BürgerInnen. Dies stellt nicht nur in meinen Augen eine eindeutige Diskriminierung Hörgeschädigter dar, dies kann und darf nicht mehr aufrechterhalten werden.

Im Zuge einer Gleichbehandlung aller Bürger und Bürgerinnen müssen sich meines Erachtens die bestehenden Fachdienste auch für gehörlose Menschen öffnen (in Bayern fand am 8.2.98 ein Volksentscheid u.a. mit dem Ziel zur Änderung des Art. 118a der Verfassung: -Gleichstellung Behinderter - statt (Ausgang bei Abfassung des Artikels noch unbekannt)

Aber nicht nur der Staat an sich und die von ihm installierten Sozialdienste sind "zuständig" für Sucht-, Drogen- oder Sektenopfer. Im präventiven Bereich   können gerade Eltern einen nicht unerheblichen Beitrag leisten.

Die Erziehung zu selbständigen, selbstbewußten und eigenverantwortlich denkenden Menschen ist für Eltern hörgeschädigter Kinder sicher noch um ein nicht unerhebliches Maß schwieriger als für Eltern hörender Kinder.  Der gesamte Förderungsbereich und die dazugehörenden, unerquicklichen Methodenstreitereien der Fachleute, lassen einen als Mutter oder Vater nur zu leicht übersehen,  daß es außer Artikulationsvermögen im Leben eines Hörgeschädigten auch nocht etwas anderes gibt.

Liebe Leserinnen, liebe Leser, die Sozialdienste für Hörgeschädigte sind nicht nur Anlaufstelle für Betroffene, sondern beraten auf Wunsch auch Angehörige.

Sprechen Sie uns an!

 

 

 

Anschrift des Verfassers:
Günter Haller
BAGS e.V. - Öffentlichkeitsreferent
Elbogenerstr. 15
85221 Dachau
TEL.  089 - 95 66 31

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